Ihre Grenzvermessung in der Steiermark

Wenn Sie in der Steiermark nach einem kompetenten Ansprechpartner für die Grenzvermessung suchen, sind Sie bei Vermessung Müllner genau richtig. Wir bieten Ihnen langjährige Erfahrung, eine individuelle Beratung und ein breites Angebot an Dienstleistungen.

 

Unser Vermessungsbüro

Dipl.-Ing. Müllner, staatlich befugter und beeideter Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen, und sein bestens ausgebildetes Team sind Ihre erfahrenen Partner für die Bau- und Grenzvermessung in der Steiermark. Unser Ziel ist maximale Kundenzufriedenheit, die wir nicht nur durch hohes Fachwissen, sondern auch durch Qualität, Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit erreichen. Wir gehen an jedes Projekt mit individueller Beratung heran, sodass Sie eine maßgeschneiderte Lösung erhalten.

Grenzvermessung, Grundstück vermessen lassen, Steiermark

Vermessungsleistungen vom Experten

Unser Leistungsangebot umfasst Grundstückeinteilungen, Grenzfeststellungen, Grenzrücksteckungen, aber auch Parzellierungen, Geländeaufnahmen und Leitungsvermessungen. Darüber hinaus sind wir in der Steiermark auch mit Bauvermessungen sowie der Vermessung von Straßen und Güterwegen für Sie da. Basis unserer Arbeit sind langjährige Erfahrung, umfangreiches Fachwissen und ein modernes Equipment. Wir gehen genau auf Ihre Anforderungen ein und erbringen unsere Leistungen präzise und termintreu.

 

Genaue Grundstücksvermessung

Sie möchten im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld oder Oberwart ein Grundstück vermessen lassen? Dann sind Sie bei unserem Vermessungsbüro genau richtig. Wir ermitteln die tatsächliche Grundstücksgröße, informieren Sie über allfällige Servitute und Belastungen und klären beispielsweise für Sie ab, welche Baumaßnahmen am Grundstück erlaubt sind. Wir sind über die aktuellen Vorschriften bestens informiert und unterstützen Sie engagiert bei der Umsetzung Ihrer Pläne.

 

Grenzfeststellung vom Zivilgeometer

Wenn Sie in der Steiermark ein Grundstück vermessen lassen möchten, nehmen Sie am besten mit uns Kontakt auf. Wir erheben alte Unterlagen, ermitteln den Grenzverlauf, stellen fehlende Grenzzeichen wieder her und dokumentieren das Ergebnis in einem präzisen Lageplan. Wir verhandeln mit den Anrainern, legen die Grenzpunkte fest und sorgen dafür, dass der Grenzverlauf in einem rechtsgültigen Vertrag festgehalten wird.

 

Beratung von Ihrem Vermessungstechniker

Sie möchten ein Grundstück vermessen lassen? Dann vereinbaren Sie am besten einen Termin mit unseren Vermessungstechnikern. Wir informieren uns über Ihre Wünsche und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten. Im Anschluss daran erstellen wir Ihnen ein transparentes Angebot zu einem fairen Preis. Wenn Sie damit einverstanden sind, setzen wir die vereinbarten Aufgaben fachmännisch und termintreu um. Auf die Professionalität unserer Leistungen können Sie sich in jedem Fall verlassen.

 

Haben Sie Fragen zur Grenzvermessung oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Unser Team steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung! Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +43 3332 622560 oder Sie senden uns ein E-Mail an office@vermessung-muellner.at. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Ihr Team von Vermessung Müllner

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.