Die exakte Feststellung von Grundstücksgrenzen ist von grundlegender Wichtigkeit, wenn es um die Eigentumssicherung geht. Wir führen für unsere Kunden Grundstücksteilungen nach § 1 LTG, Grenzfeststellungen sowie Grenzwiederherstellungen durch.
Grenzvermessung
Eine Grenzvermessung ist nicht nur dann wichtig, wenn fehlende Grenzzeichen wiederhergestellt werden oder hochwertige Mauern oder Zäune errichtet werden sollen, sondern etwa auch dann, wenn eine Baumaßnahme in Grenznähe geplant ist. Sind bereits vermessene Grenzpunkte nicht mehr eindeutig, können wir für Sie jederzeit eine Wiederherstellung durchführen.
Grenzermittlung
Ist ein Grenzverlauf unbekannt oder nicht eindeutig erkennbar, werden alle vorhandenen Urkunden und Dokumente durch den IKV geprüft und es wird eine Verhandlung der Grenzen mit den betroffenen Eigentümern und Anrainern durchgeführt.
Umwandlung
Eine Übernahme eines vermessenen Grundstückes in den Grenzkataster ist möglich, dadurch ist eine dauerhafte Sicherung des Grenzverlaufs gegeben. Damit kann die Möglichkeit einer Ersitzung von Teilen des betreffenden Grundstückes ausgeschlossen werden. Auch im Fall eines Grenzstreites bietet der Grenzkataster die maximale Rechtssicherheit.
Betreten fremder Grundstücke
Das Vermessungsgesetz erlaubt es dem Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, fremde Grundstücke zu betreten (Gebäude sind von dieser Erlaubnis ausgenommen) und zu befahren. Einzelne Bäume oder Sträucher dürfen in dem für die Arbeiten notwendigen Umfang beseitigt werden und das Anbringen von temporären Vermessungszeichen und dauerhaften Grenzzeichen ist erlaubt.
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